Ihre Mitgliedschaft
Ansprechpartnerin
Frau
Marie Berghaus
Tel.: 0201 84 74-141
Mobil: 0151 594 717 94
Fax: 0201 84 74-199
Sprechzeiten: montags bis mittwochs: 8.00 – 16.00 Uhr; donnerstags 8.00 – 14.00 Uhr
Maxstr. 64
45127 Essen
Liebes Fördermitglied,
vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrem regelmäßigen Mitgliedsbeitrag unterstützen. Auf dieser Unterseite haben wir Ihnen einige Informationen rund um Ihre Fördermitgliedschaft im DRK-Kreisverband Essen e. V. zusammengestellt.
Telefonische Erhöhungswerbung bei unseren Fördermitgliedern
Zurzeit führen wir in Zusammenarbeit mit der Firma DPM Zöschinger eine telefonische Erhöhungswerbung bei unseren Fördermitgliedern durch. Im Zuge dessen werden unsere Fördermitglieder um die Erhöhung Ihres jährlichen Mitgliedsbeitrages gebeten. Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte und Projekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert, daher ist dies eine wichtige Maßnahme für unseren gesamten Kreisverband. Weitere Informationen zu der Erhöhungskampagne finden Sie hier. Falls Sie sich nach einem Anruf unsicher fühlen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Mitgliederservice. Frau Berghaus steht Ihnen montags bis donnerstags unter der Rufnummer 0201 8474 - 141 und per E-Mail an mitglieder(at)drk-essen.de gerne zur Verfügung.
Spendenbescheinigung
Die Spendenbescheinigungen für das zurückliegende Jahr werden von uns bis Ende Februar verschickt, sofern Sie angegeben haben, eine Zuwendungsbescheinigung erhalten zu möchten. Sollten Sie bisher noch keine Zuwendungsbestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail an mitglieder(at)drk-essen.de Wir prüfen dann mit Ihnen, ob beispielsweise noch eine veraltete Adresse in unserer Datenbank für Sie hinterlegt ist oder aus welchem anderen Grund unser Brief bisher nicht zugestellt werden konnte. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Spendenbescheinigung erhalten, wenn Sie uns dies mitgeteilt haben.
Hinweise zu Ihrer Mitgliedschaft
Der jährliche Mindestbeitrag für eine Fördermitgliedschaft liegt bei 18 €.
Ihre Mitgliedschaft ist gemäß § 10b EStG steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbescheinigung Ende Februar des Folgejahres Ihrer Zahlung. Bei Mitgliedsbeiträgen bis zu einem Betrag von 300 € benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbescheinigung von uns. In diesem Fall erkennt das Finanzamt die Buchungsbestätigung Ihrer Bank, also Ihren Kontoauszug, als Beleg an in Verbindung mit diesem Schreiben.