rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
AGBAGB

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Essen e.V.

    Ansprechpartner

    Herr
    Detlef Zabel

    Tel.  0201 84 74-320
    ausbildung(at)drk-essen.de 

    Hachestr. 72
    45127 Essen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Referat Breitenausbildung

    § 1 Geltungsbereich

    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die persönlich oder über die Onlineplattform des DRK-Kreisverband Essen e.V., Hachestr. 72, 45127 Essen – im Folgenden Anbieter genannt - und Unternehmen (i.S.d. § 14 BGB) oder Verbrauchern (i.S.d. §13 BGB) – im Folgenden Teilnehmer- abgeschlossen werden. Über die Online- Plattform des Anbieters sind die angebotenen Kurse online buchbar.

    §2 Vertragsschluss

    Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit dem Anbieter ist, dass der Teilnehmer volljährig und geschäftsfähig ist oder mit der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters handelt. Um einen Kurs beim Anbieter zu buchen, ist eine Registrierung des Teilnehmers in der vorgegebenen Maske notwendig. Die Kursangebote des Anbieters sind unverbindlich. Das Kursangebot des Anbieters stellt das Angebot dar. Dieses Angebot steht unter der Bedingung, dass noch freie Plätze im Kurs verfügbar sind. Sind die Kursplätze belegt, ist das Angebot für die Zeit der Überbelegung als unverbindlich anzusehen. Die Prüfung der Zahl der Kursplätze erfolgt vom Anbieter. Der Anbieter ist nicht verpflichtet mit dem Teilnehmer einen Vertrag zu schließen. Durch die Anmeldung nimmt der Teilnehmer das Kursangebot verbindlich an. Sollte ein Kursplatz frei sein, kommt im Zeitpunkt der Anmeldung der Vertrag zustande. Hat der Teilnehmer eine E-Mail-Adresse angegeben, erhält er nach erfolgter Online-Anmeldung eine Bestätigungsmail an die von ihm angegebene Mailadresse. Die Bestätigungserklärung enthält die wesentlichen Inhalte der Kursanmeldung. Diese hat er umgehend auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Unrichtigkeiten sind umgehend dem Anbieter mitzuteilen.

    §3 Registrierung

    Der Teilnehmer ist bei der Registrierung auf der Online-Plattform des Anbieters verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollte der Wahrheitspflicht nicht nach-gekommen werden, kann der Nutzungs-Account gesperrt werden. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene Mail Konto erreichbar ist und die Bestätigungsmail zugehen kann. Sofern sich beim Teilnehmer Daten ändern, insbesondere Anschrift, Mailadresse oder Kontaktnummer, so ist dieser verpflichtet diese dem Anbieter mitzuteilen, sofern die Abwicklung des Kurses von der Änderung betroffen ist. Insbesondere fallen hierunter Kontaktadressen, welche für die Zusendung der Kursbestätigung und die Erstellung der Teilnehmerunterlagen relevant sind.

    §4 Leistungen

    Umfang und Art der konkreten Leistung richten sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung, welche auf der Homepage des Anbieters dem jeweiligen Kurs zugeordnet ist. Das Kursverzeichnis ist unter: held.drk-essen.de abrufbar. Der konkrete Ablauf des Kurses, bzw. konkrete Inhalte können vom Anbieter aufgrund Neuerungen oder Veränderungen am Tag des Kurses abgeändert werden, solange der Kurs die für die Qualifikation notwendigen Inhalte vermittelt.

    §5 Abmeldung Privatkunden

    Ein Privatkunde bzw. Verbraucher i.S.d. §13 BGB, kann sich mit einer Frist von drei Arbeitstagen vor Beginn des jeweiligen Kurses abmelden. In diesem Fall entfällt die Kursgebühr. Der Teilnehmer kann seinen Platz selbst an einen Dritten abgeben.

    §6 Firmenkunden

    Hat ein Unternehmer i.S.d. §14 BGB seine Mitarbeiter für einen Kurs angemeldet, so muss er die Kursgebühr tragen, wenn diese an dem Kurs nicht teilnehmen. Die Kursgebühr entfällt, wenn der Unternehmer die jeweiligen Mitarbeiter in einer Frist von 5 Tagen vor Kursbeginn abmeldet. Bucht ein Unternehmen einen eigenen Kurs, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 15 Personen, jedoch maximal 20 Personen. Bleiben am Tag des Kurses angemeldete Teilnehmer fern, so hat das Unternehmen für die fehlenden Teilnehmer die Kursgebühr in Höhe von 60,00 € zu entrichten. Bucht ein Unternehmen einen eigenen Kurs für seine Mitarbeiter und wird hierfür eigens ein Ausbilder vom Anbieter abgestellt, so ist dieser Kurs innerhalb einer Frist von 20 Tagen vor Kursbeginn zu kündigen. Wird diese Frist versäumt, hat der Unternehmer für die jeweiligen entstehenden Kosten des Anbieters Schadenersatz zu leisten. Der Schadenersatz richtet sich nach der auf der Auftragsbestätigung vereinbarten Mindestteilnehmerzahl. Sollte ein Kurs aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Erkrankung des Ausbilders, Erkrankung von mindestens 40% der Teilnehmer oder Witterungsbedingt entfallen müssen, sind beide Vertragsparteien verpflichtet die jeweils andere Partei über ein Kursstorno aufgrund höherer Gewalt unverzüglich zu informieren Der Auftraggeber hat das Recht, dass dieser Kurs innerhalb der folgenden sechs Monate nachgeholt wird. Sollte eine Kursverlegung innerhalb der avisierten sechs Monate (= zeitlich angemessener Rahmen) nicht möglich sein, entfällt die Maßnahme oder ist diese neu zu vereinbaren, ohne dass eine Seite daraus Ansprüche herleiten kann. Des Weiteren wird für eine Schulung im Unternehmen eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 40,00 € erhoben. Das buchende Unternehmen verpflichtet sich, bei firmeninternen Kursen die Vorgaben der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Größe und Ausstattung des jeweiligen Kursraumes zu erfüllen. Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft verlangen einen Kursraum mit einer Mindestgröße von 50 qm und Tageslicht – keine Kantine. Nähere Hinweise sind unter den Grundsätzen gemäß DGUV Grundsatz 304-001 nachzulesen. (Link: www.hvbg.de) Für die Inhalte dieser Seite übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Den Teilnehmern eines Unternehmens werden die Teilnahmebescheinigungen für den Kurs ausgehändigt, wenn die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Liste (Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft) für die Kursabrechnung mit der Berufsgenossenschaft dem Anbieter vorliegt. Das Abrechnungsformular zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft / Unfallkassen muss spätestens 10 Werktage nach Kursende dem Anbieter vorliegen, ansonsten muss das Unternehmen dem Anbieter die Kursgebühr erstatten.

    §8 Bescheinigungen

    Alle Teilnehmenden erhalten zu Lehrgangsende eine Teilnahmebescheinigung. Teilnahmebescheinigungen können jedoch nur ausgeteilt werden, sofern alle Kursinhalte, in Bezug auf die Themen, praktische Übungen und die gesamte Kurszeit absolviert wurden. Können einzelne Maßnahmen aus gesundheitlichen Gründen nicht absolviert werden, wird dies von der Lehrgangsleitung handschriftlich auf der Bescheinigung vermerkt. Im Rahmen einer In-House-Schulung werden dem Unternehmen die Bescheinigungen in digitaler Form zur Verfügung gestellt. 

    §9 Zahlungen

    Von Privatkunden sind die Teilnahmegebühren für die Kurse am Kurstag in Bar oder per Kartenzahlung zu entrichten. Von Unternehmen sind die Teilnahmegebühren / Kurskosten innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf eines der in der Rechnung genannten Konten des DRK-Kreisverband Essen e.V. zu bezahlen. Zahlungen für geleistete Kurse können nur bei Angabe der Kunden bzw. Rechnungsnummer verbucht werden. Die Kursgebühr ist sofort fällig, solange nichts anderes vereinbart ist.

    §10 Haftung

    Für den Ablauf der Kurse wird die Haftung für ein Verschulden der Mitarbeiter des Anbieters im Falle sonstiger Schäden , d.h. nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffender Schäden, welche auf Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Für eventuell auftretende Sachschäden, haftet der Anbieter nur im Falle des Vorsatzes und gröbster Fahrlässigkeit. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von dem Ausschluss unberührt. Die Seite des Anbieters kann Verlinkungen enthalten. Für sämtliche externen Verlinkungen und deren Inhalte ist der Anbieter nicht verantwortlich.

    §11 Datenschutz

    Mit der Registrierung beim Anbieter stimmt der Teilnehmer der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu. Der Anbieter unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die personenbezogenen Daten werden bei Ihrer elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet. Der Anbieter verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken.

    §12 Schlussbestimmungen

    Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers. Im Verkehr mit Unternehmen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand, so weit zulässig. Es gilt Deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

    Stand: November 2023