Kleiderkammern
Ansprechpartnerin
Frau
Petra Fuhrmann
Tel.: 0201/2664 295 210
p.fuhrmann(at)diakoniewerk-essen.de
Diakoniezentrum Mitte
Kleiderkammer in der Lindenallee 55
45127 Essen
Bundesweit versorgen viele DRK-Kleiderkammern Millionen von Menschen mit gut erhaltener Kleidung und Schuhen und vielen weiteren Gütern zur materiellen Grundversorgung. Wir helfen Menschen in Notlagen und schwierigen sozialen Situationen schnell und unbürokratisch mit diesem Angebot.
Was bekommt man in den Kleiderkammern?
- Gut erhaltene Kleider, Hosen, Jacken und Mäntel
- Gut erhaltene Schuhe und Stiefel für den Sommer/Winter
- Wäsche, Bettzeug und Decken
- und vieles andere mehr
So finden Sie die Kleiderkammern in Ihrer Nähe
Mit Hilfe der Postleitzahlensuche finden Sie die nächstgelegene Kleiderkammern in Ihrem DRK-Kreis- oder Ortsverband.
Neben den Kleiderkammern bietet das DRK Ihnen preisgünstige Second-Hand Ware in den neuen DRK-Kleiderläden in städtischen Einkaufsstraßen an. Dort finden Sie günstige und gute Waren, viele Accessoires und darüber hinaus ein umfangreiches Beratungsangebot.
Wir freuen uns auf Sie!
Öffnungszeiten der Essener Kleiderkammer
Montag | 09:00 bis 12:30 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 12:30 Uhr |
Freitag | 09:00 bis 12:30 Uhr |
Die „Essener Kleiderkammer“ wird seit Mai 2004 in gemeinsamer Trägerschaft durch den Caritasverband für die Stadt Essen, den DRK-Kreisverband Essen e.V. und das Diakoniewerk Essen betrieben. Sie ist Teil des Diakoniezentrums Mitte und befindet sich in der Lindenallee 55, 45127 Essen.
Von hier aus versorgt die Essener Kleiderkammer jährlich 5.000 Notleidende und bedürftige Menschen mit gut erhaltener Kleidung, Schuhen, etc.
Wer erhält Kleidung bei der Essener Kleiderkammer?
- Sozialhilfeempfänger
- Wohnungslose
- Geflüchtete
- Menschen in akuten Notlagen
Das Angebot dient der Grundversorgung Notleidender und bedürftiger Menschen mit der benötigten Bekleidung. Sie dient ausschließlich der Versorgung bedürftiger Essener Bürgerinnen und Bürgern. Zur Verhinderung von Missbrauch findet eine Bedürftigkeitsprüfung in Form der Vorlage eines Ausweises und eines Einkommensnachweises statt. Selbstverständlich wird in Notfällen jeder Bedürftige mit der notwendigen Bekleidung versorgt.