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Ansprechpartnerin

Frau
Marie Berghaus

Tel.: 0201 84 74-141
Mobil: 0151 594 717 94
Fax: 0201 84 74-199
Sprechzeiten: montags bis mittwochs: 8.00 – 16.00 Uhr; donnerstags 8.00 – 14.00 Uhr

mitglieder(at)drk-essen.de 

Maxstr. 64
45127 Essen

Liebes Fördermitglied,

vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrem regelmäßigen Mitgliedsbeitrag unterstützen. Auf dieser Unterseite haben wir Ihnen einige Informationen rund um Ihre Fördermitgliedschaft im DRK-Kreisverband Essen e. V. zusammengestellt.

Telefonische Erhöhungswerbung bei unseren Fördermitgliedern

Zurzeit führen wir in Zusammenarbeit mit der Firma DPM Zöschinger eine telefonische Erhöhungswerbung bei unseren Fördermitgliedern durch. Im Zuge dessen werden unsere Fördermitglieder um die Erhöhung Ihres jährlichen Mitgliedsbeitrages gebeten. Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte und Projekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert, daher ist dies eine wichtige Maßnahme für unseren gesamten Kreisverband. Weitere Informationen zu der Erhöhungskampagne finden Sie hier. Falls Sie sich nach einem Anruf unsicher fühlen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Mitgliederservice. Frau Berghaus steht Ihnen montags bis donnerstags unter der Rufnummer 0201 8474 - 141 und per E-Mail an mitglieder(at)drk-essen.de gerne zur Verfügung.

Spendenbescheinigung

Die Spendenbescheinigungen für das zurückliegende Jahr werden von uns bis Ende Februar verschickt, sofern Sie angegeben haben, eine Zuwendungsbescheinigung erhalten zu möchten. Sollten Sie bisher noch keine Zuwendungsbestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail an mitglieder(at)drk-essen.de Wir prüfen dann mit Ihnen, ob beispielsweise noch eine veraltete Adresse in unserer Datenbank für Sie hinterlegt ist oder aus welchem anderen Grund unser Brief bisher nicht zugestellt werden konnte. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Spendenbescheinigung erhalten, wenn Sie uns dies mitgeteilt haben.

Hinweise zu Ihrer Mitgliedschaft

Der jährliche Mindestbeitrag für eine Fördermitgliedschaft liegt bei 18 €.

Ihre Mitgliedschaft ist gemäß § 10b EStG steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbescheinigung Ende Februar des Folgejahres Ihrer Zahlung.  Bei Mitgliedsbeiträgen bis zu einem Betrag von 300 € benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbescheinigung von uns. In diesem Fall erkennt das Finanzamt die Buchungsbestätigung Ihrer Bank, also Ihren Kontoauszug, als Beleg an in Verbindung mit diesem Schreiben

Häufig gestellte Fragen

  • Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

    Der Mindestbeitrag beträgt 18,-- € im Jahr und ist nach § 10 b EStG steuerbegünstigt.

  • Was bedeutet das Flugdienst-Angebot?

    Wenn Sie Mitglied im DRK Essen werden, sind Sie über den Flugdienst mit dem Paket Ausland Basis+ versichert. Die genauen Bedingungen finden Sie hier.

    • Weltweite Rückholung bei Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten.
    • Mehr Chancen für die Rückholung aus Krisengebieten.
    • Keine Altersbegrenzung.
    • Kein Ausschluss bei Vorerkrankungen.
    • Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind kostenlos mitversichert.
  • Wie funktioniert eine Rückholung mit dem DRK-Flugdienst?

    Sie erreichen im Falle eines Hilfegesuchs das Medical Operations Center des DRK Flugdienstes Rund-um-die-Uhr, 365 Tage im Jahr unter folgender Nummer:

    +49 (0) 211 / 917 499 39

    Bei einer Meldung benötigen wir diese Informationen:

    • Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers und falls abweichend, des Patienten.
    • Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten.
    • Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten.
    • Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes.
    • Welche Sprachen spricht der Arzt?
    • Angaben über die Rotkreuz-Mitgliedschaft und ggf. weitere Versicherungen, die in Frage kommen.
    • Wer zahlt die Krankenhauskosten im Ausland?
    • Wer zahlt die Kosten im Heimatkrankenhaus?

  • Wie funktioniert eine Inlandsrückholung?

    Im DRK Essen bieten wir Ihnen den zusätzlichen Service der Inlandsrückholung mit unseren eigenen Krankentransportwagen an. Auch Ihre Ehegatten und kindergeldberechtige Kinder sind mit inbegriffen.

    Bitte beachten Sie allerdings, dass eine Leistungspflicht für unseren Inlandsrückholdienst nur unter folgenden Bedingungen besteht:

    • Erkrankung oder Unfall bei einer Mindestentfernung von 100 km vom Heimatort innerhalb DE
    • ärztliche Transportbescheinigung für einen sitzenden/liegenden Krankentransport
    • ausschließliche Rückführungsmöglichkeit mit Krankentransportmitteln

    Keine Leistungspflicht bei:

    • Unfällen durch eine beruflich ausgeübte Sportart
    • Unfälle, die auf Vorsatz oder Sucht beruhen
    • Wenn ein Anspruch auf Leistungen aus einer Versicherung besteht
    • Rücktransporte die nicht durch den DRK-KV Essen durchgeführt werden
    • Sofern Zahlungsrückstand des Mitgliedsbeitrages besteht
  • Kann ich meinen Partner/meine Kinder mitversichern?

    Wenn Sie Ihren Partner über Ihre Fördermitgliedschaft automatisch mitversichern möchten, rufen Sie gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail an mitglieder(at)drk-essen.de. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir benötigen als Angaben den Vor- und Nachnamen Ihres Partners/Ihrer Partnerin/Ihrer Kinder sowie das Geburtsdatum.

  • Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

    Wenn Sie Ihre Fördermitgliedschaft beenden möchten, kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder telefonisch über 0201 8474 141 oder schreiben Sie uns eine Mail an mitglieder(at)drk-essen.de

    Die Kündigungsfrist der Mitglieder gemäß § 11 Abs. 2 (natürliche Personen) unserer Satzung beträgt einen Monat zum Quartalsende. Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

Servicebereich

  • Meine Daten haben sich geändert...

    Bitte teilen Sie uns jede Veränderungen Ihrer Daten mit. Sie erreichen uns telefonisch von Mittwoch bis Freitag unter 0201 8474 141 oder per E-Mail mitglieder(at)drk-essen.de Alternativ können Sie auch unserer Telefonzentrale rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche die neuen Daten durchgeben unter 0201 8474 0

  • Ich brauche eine Spendenbescheinigung...

    Ihre Mitgliedschaft ist gemäß § 10b EStG steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns automatisch eine Zuwendungsbescheinigung Ende Februar des Folgejahres Ihrer Zahlung, wenn Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie das wünschen.

    Bei Mitgliedsbeiträgen bis zu einem Betrag von 300 € benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbescheinigung von uns. In diesem Fall erkennt das Finanzamt die Buchungsbestätigung Ihrer Bank, also Ihren Kontoauszug, als Beleg an in Verbindung mit diesem Schreiben

    Sollten Sie bisher keine Spendenbescheinigungen bekommen haben, melden Sie sich bei uns mit folgenden Informationen:

    • Für welches Jahr benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung?
    • Ihre aktuelle Adresse für den Fall, dass wir eine veraltete Adresse in unserem System haben
  • Ich habe meinen Mitgliedsausweis verloren…

    Wenn Sie einen neuen Mitgliedsausweis benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Donnerstag unter 0201 8474 141 oder per E-Mail an mitglieder(at)drk-essen.de. Wir senden Ihnen dann umgehend einen neuen Mitgliedsausweis per Post zu.

Spendenbescheinigung anfordern

Sollten Sie eine Einzelquittung oder eine Zweitschrift benötigen, teilen Sie uns das bitte mit und wir senden Ihnen diese zu.

Ich benötige eine Spendenbescheinigung für die folgenden Jahre:

Die Felder, die mit * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt sein, um die Anfrage beantworten zu können. Vielen Dank!