Genfer Abkommen
Eine wichtige Aufgabe unserer schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Werte und Handlungsmaximen von Menschlichkeit - wie ein respektvolles und tolerantes Miteinander - nahezubringen.
Das humanitäre Völkerrecht ist ein elementarer Teil des Rotkreuz-Grundsatzes der Menschlichkeit. Auf der Basis des humanitären Völkerrechts setzt sich das Rote Kreuz in Kriegsgebieten für den Schutz von Zivilisten, Verwundeten und Gefangenen ein. Werden Regeln des humanitären Völkerrechts eingehalten, dann kann ein gewisses Maß an Menschlichkeit auch in bewaffneten Konflikten aufrechterhalten werden.
Zu diesem Thema bietet der DRK-Kreisverband Essen e.V. Informationen an, die das Prinzip Menschlichkeit als höchstes Gut unserer Gesellschaft sowie den Kern des humanitären Völkerrechts vermitteln.
Dargestellt werden auch die konkreten Hilfen des Roten Kreuzes zum Schutz der Betroffenen in Krisenregionen auf der Grundlage des humanitären Völkerrechts. Es wird verdeutlicht, dass Menschlichkeit nur dann besteht, wenn es Menschen gibt, die konsequent ihr Handeln danach ausrichten.