Bei Ereignissen mit Personenschäden wird die Rettungsdienstleitstelle je nach dem Ausmaß der Schadenslage, alle zur Verfügung stehenden eigenen Rettungsmittel alarmieren und einsetzen. Foto: F. Weingardt / DRK e.V.
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Ansprechpartner

Herr
Malte-Bo Lueg

Leiter Einsatzdienste

Tel.: 0201/8474-360

malte-bo.lueg@drk-essen.de 

Hachestr. 72
45127 Essen

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Zuständigkeit des DRK für den Sanitätsdienst

Das DRK ist zuständig für:

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Sanitätsdienst vor Ort

Ist ein fester Standort für den Sanitätsdienst vorhanden?

Sind separate Räumlichkeiten für den Sanitätsdienst vorhanden?

Wird die Verpflegung der Helferinnen und Helfer vom Veranstalter übernommen?

Auflagen

Sind bezüglich der medizinischen Betreuung der Veranstaltung von der zuständigen Behörde oder anderen Stellen Auflagen erteilt worden?

Upload des Genehmigungsschreibens:

Bestätigung der Richtigkeit der Angaben

Hinweis: Zur Planung des Sanitätsdienstes müssen alle Angaben mit größtmöglicher Genauigkeit gemacht werden. Nur so kann durch das DRK eine veranstaltungsspezifische Gefahrenanalyse erstellt werden. Der DRK-Kreisverband Essen e. V. wird bei fehlerhaften Angaben vom Vertrag zurücktreten und für eventuelle Schäden, die durch falsche Angaben verursacht sind, nicht haften.