Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz
Ansprechpartner
Herr
Detlef Zabel
Tel. 0201 84 74-320
ausbildung(at)drk-essen.de
Hachestr. 72
45127 Essen
Arbeitssicherheit beginnt mit Kommunikation
Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
Folgende Fragen sollten in einer Unterweisung zur Ersten Hilfe behandelt werden:
- Welche Kollegen/Personen sind Ersthelfer?
- Wo und wie soll bei einem Unfall der Notruf abgesetzt werden?
- Wem muss ich einen Unfall melden?
- Wo befindet sich Erste-Hilfe-Material?
- Was muss ich bei einem Arbeitsunfall tun?
- Welche Ärzte sind nach einem Arbeitsunfall aufzusuchen?
- Wie und durch wen werden die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert?
- Welche Pflichten hat jeder im Bezug auf die Erste Hilfe?
Außerdem – falls vorhanden – die Erreichbarkeit von Betriebssanitätern, die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Erste-Hilfe-Raum, Krankentragen, Meldeeinrichtungen, wo befindet sich ein AED (Automatisierter Externer Defibrillator).
Die Unterweisungen können natürlich auf Ihre Wünsche zusammengestellt werden, wie z.B. Umgang mit einem Feuerlöscher, Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Ge- und Verbotsschilder.
Hierzu vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin, in dem Ihre Fragen und Wünsche aufgenommen werden.
Alle Unterweisungen werden vor Ort in Ihrem Unternehmen durchgeführt.
Terminvereinbarungen und weitere Fragen beantworten wir Ihnen per E-Mail an ausbildung(at)drk-essen.de oder unter der Rufnummer 0201/84 74 - 320.