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DRK-Pflege Daheim

Ansprechpartnerin 

Frau
Monika Brähler

Tel.: 0201/84 74 - 690 
Fax: 0201/84 74 - 699 

info-pflegedaheim(at)drk-essen.de

Korthover Weg 57
45307 Essen

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Wir sind erfolgreich im Bereich der häuslichen Versorgung in Essen tätig und können Ihnen, als Partner des kooperativen Gesundheitsnetzes des DRK, viele qualitativ hochwertige Dienstleistungen für ein möglichst langes und selbständiges Wohnen DAHEIM anbieten.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bietet unser ambulanter Dienst sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Unser Team: Partner bei Ihrer Versorgung

Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlichen Ausbildungen. Dazu gehören sowohl examinierte Fachkräfte als auch Pflegeassistenten, die eine Versorgung exakt nach Ihren Bedürfnissen gewährleisten. 

Ihre Individualität und die Selbstbestimmung stehen für uns im Vordergrund.

Unsere Leistungen orientieren sich an den Wünschen und  Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden und werden in einem kontinuierlichen Prozess weiterentwickelt und verbessert.

Ansprechpartnerin 

Frau
Brigitte Ludwig-Feliszowski


Tel.: 0201/84 74 - 690 
Fax: 0201/84 74 - 699 

info-pflegedaheim(at)drk-essen.de

Korthover Weg 57
45307 Essen

Weitere Informationen zur DRK-Pflege Daheim

  • Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
    • Chronisch Kranke
    • Kurzzeitig Erkrankte
    • Behinderte Menschen
    • Pflegebedürftige Menschen jeden Alters
    • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
  • Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
    • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
    • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
    • Beratung und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
    • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
    • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
  • Unsere Leistungen für Sie
    • Grundpflege nach SGB XI
    • Behandlungspflege nach SGB V
    • Spezielle Versorgung:
      • Tracheostoma: Wechsel und Pflege
      • Parenterale Ernährung über Port und Hickman-Katheter
    • Betreuungsleistungen nach SGB XI § 45
    • Beratungsnachweis nach SGB XI § 37 Abs. 3
    • Verhinderungspflege nach SGB XI § 39
    • Hauswirtschaftliche Versorgung
    • Vermittlung von Essen auf Rädern, Hausnotruf, Fußpflege etc.
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen, Wundmanagern etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde

    Ebenfalls leisten wir Anleitungen für Pflegebedürftige und Angehörige zu den oben aufgezählten Maßnahmen.

  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
    Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

    Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

    • aus dem Krankenhaus entlassen werden,
    • aber noch nicht rehafähig sind und
    • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben.

    Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

    • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
    • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
    • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
  • Kosten

    Die Kosten für die Versorgung werden je nach Einzelfall von Pflegekassen, Versicherungen, Krankenkassen, Sozialhilfeträgern oder von Ihnen selbst getragen.

    Gerne beraten wir Sie, wie Ihre Versorgung finanziert werden kann.

Unser Standort

Sie finden uns unter folgender Adresse:

DRK Essen Pflege Daheim gGmbH
Korthover Weg 57
45307 Essen


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