Mit Geldauflagen und Bußgeldern helfen
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Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft.
Immer wieder kommt es vor, dass von Strafgerichten oder der Staatsanwaltschaft Geldauflagen und Bußgelder verhängt werden. Solche Zahlungen können als Spende an das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Essen e.V. geleitet werden. Damit unterstützen Sie unsere Arbeit in Essen und unser Engagement für Menschen in Not. Die Spende von Bußgeldern ist häufig leicht zu vereinbaren, wir helfen gerne.
Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen.
- Wir sind für den Gerichtsbezirk Essen gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit, erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
- Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
- Gerne übersenden wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zu unserer Arbeit oder informieren Sie auch in einem persönlichen Gespräch über unsere Aufgaben.
Bitte unterstützen Sie als Richter oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Vielen Dank!
Sie kennen Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? Dann freuen wir uns, wenn Sie ihnen von der Möglichkeit erzählen, die Essener DRK-Arbeit durch die Zuweisung von Geldauflagen / die Spende von Bußgeld zu unterstützen.
Information für Zahlungspflichtige
Wir danken Ihnen bereits heute schon für Ihre Bußgeldzahlung. Auch wenn Ihre Zahlung nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen für einen pünktlichen Zahlungseingang.
Für Ihre Bußgeldzahlung dürfen wir keine Spendenbescheinigung ausstellen. Wir bestätigen lediglich Ihre Zahlungen und teilen diese den Gerichten mit. Abweichende Ratenzahlungen oder Ratenstundungen dürfen wir nicht mit Ihnen vereinbaren. Wir bitten Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig an die Gerichte zu wenden.
Ihre Zahlung bitten wir ausschließlich auf unser Konto bei der
Sparkasse Essen
BIC: SPESDE3EXXX
IBAN: DE26360501050000217190
anzuweisen.
Zur Erleichterung der Zuordnung Ihrer Zahlung und fristgerechten Mitteilung an die Gerichte, bitten wir Sie im Verwendungszweck das gerichtliche Aktenzeichen anzugeben.